
Schauspielerin Lee Si-young: Rechtliche Klärung nach Geburt von zweiter Tochter aus kryokonservierten Embryonen
Die südkoreanische Schauspielerin Lee Si-young hat erneut für Schlagzeilen gesorgt, diesmal im Zusammenhang mit der Geburt ihrer zweiten Tochter. Berichten zufolge wurde die Tochter mithilfe von kryokonservierten Embryonen gezeugt, die transplantiert wurden, ohne die Zustimmung ihres Ex-Mannes einzuholen.
In der Radiosendung „Lee Won-hwa’s Case X File“ auf YTN Radio äußerte sich die Anwältin Lee Jeong-min zu den rechtlichen Aspekten. Sie erklärte, dass zwar die Zustimmung des Ex-Mannes für die Transplantation der Embryonen fehlte, eine strafrechtliche Verfolgung jedoch unwahrscheinlich sei.
Der Grund liegt laut Anwältin Lee in der Auslegung des Lebensethikgesetzes. Während dieses die Zustimmung beider Ehepartner zur Erzeugung von Embryonen vorschreibt, gebe es keine explizite Regelung für eine erneute Zustimmung zum Zeitpunkt der Transplantation. Es sei wahrscheinlich, dass die ursprünglichen Dokumente für die Erzeugung der Embryonen eine Klausel für die „Implantation enthielten“, was als stillschweigende Zustimmung interpretiert werden könne.
Da die Transplantation nach der Scheidung stattfand, greife die zivilrechtliche Annahme der „elterlichen Vaterschaft für während der Ehe geborene Kinder“ nicht. Rechtlich gesehen ist das Kind somit ein außerehelicher Nachkomme mit den genetischen Merkmalen des Ex-Mannes, und eine rechtliche Vater-Kind-Beziehung entsteht erst durch die Anerkennung („인지“) durch den Vater.
Da der Ex-Mann jedoch seine Bereitschaft signalisiert hat, „als Vater Verantwortung zu übernehmen“, wird erwartet, dass mit Abschluss des Anerkennungsverfahrens alle Rechte und Pflichten eines leiblichen Vaters, einschließlich Unterhalt, Erbschaft und Besuchsrecht, gleichermaßen entstehen.
Bezüglich der Frage, ob eine strafrechtliche Verantwortung für eine Schwangerschaft ohne Zustimmung geltend gemacht werden könne, merkte Anwältin Lee an, dass die Transplantation selbst schwer zu beanstanden sei, wenn die Zustimmung zur Erzeugung der Embryonen bereits vorlag. Sollte der Ex-Mann jedoch vor der Transplantation seinen Widerspruch ausdrücklich gegenüber der Klinik geäußert haben, könnte dies zu Schadensersatzansprüchen führen. Da es jedoch keine Hinweise auf ein solches Widerrufsschreiben gebe, sei die Wahrscheinlichkeit eines Rechtsstreits gering.
Anwältin Lee wies zudem auf „Lücken im Gesetz“ hin, angesichts der steigenden Zahl von Kryokonservierungs- und Transplantationsfällen. Das Fehlen von Vorschriften zur Zustimmung bei der Transplantation und die instabile rechtliche Stellung von Neugeborenen aufgrund der fehlenden Annahme der elterlichen Vaterschaft seien problematisch. Sie schlug eine Verbesserung des Systems vor, um die „elterliche Vaterschaft ab dem Zeitpunkt der Embryonenbildung“ zuzusprechen, da die aktuelle Situation für die Mutter „unverhältnismäßig belastend“ sein könne.
Lee Si-young gab kürzlich die Geburt ihrer zweiten Tochter bekannt und drückte ihre Dankbarkeit aus. Die Entscheidung zur Transplantation der kryokonservierten Embryonen nach ihrer Scheidung hatte zunächst eine Kontroverse ausgelöst, doch mit der Erklärung des Ex-Mannes, die Vaterpflichten zu erfüllen, scheint der juristische Streit vorerst beigelegt.
Koreanische Netizen reagierten gemischt auf die Nachricht. Einige äußerten Verständnis für Lee Si-youngs Wunsch nach einer Familie, während andere die rechtliche Komplexität und die potenziellen Auswirkungen auf das Kind kritisierten. "Es ist traurig, dass die rechtlichen Probleme gelöst werden müssen, nachdem das Kind geboren wurde", kommentierte ein Nutzer.