
Schauspielerin Lee Si-young: Rechtliche Grauzone bei Leihmutterschaft mit gefrorenen Embryonen nach Scheidung
Die Schauspielerin Lee Si-young, die erfolgreich eine zweite Tochter zur Welt brachte, indem sie gefrorene Embryonen ohne die Zustimmung ihres Ex-Mannes verwendete, sieht sich rechtlichen Diskussionen gegenüber. Juristische Experten sind der Meinung, dass eine strafrechtliche Verfolgung unwahrscheinlich ist.
In der Radiosendung „Lee Won-hwa’s Case X-File“ auf YTN Radio am 17. wurde die Anwältin Lee Jeong-min interviewt. Sie erklärte, dass zwar die Implantation gefrorener Embryonen ohne die Zustimmung des Ex-Mannes stattfand, eine strafrechtliche Verfolgung jedoch nicht wahrscheinlich sei. Dies liege daran, dass das Bioethikgesetz die Zustimmung beider Ehepartner zum Zeitpunkt der Embryonenerzeugung vorschreibt, aber keine Regelung für eine erneute Zustimmung zum Zeitpunkt der Implantation vorsieht. Es sei wahrscheinlich, dass die ursprünglichen Unterlagen bei der Erstellung der Embryonen eine Klausel zur „Implantationsfähigkeit“ enthielten, was als stillschweigende Zustimmung ausgelegt werden könne.
Da die Implantation nach der Scheidung erfolgte, greift die gesetzliche Vermutung einer Geburt während der Ehe nicht. Rechtlich gesehen gilt das Kind als außereheliches Kind mit den Genen des Ex-Mannes. Bevor der Vater eine rechtliche Anerkennung (Anerkennung der Vaterschaft) vornimmt, besteht keine rechtliche Vater-Kind-Beziehung. Da der Ex-Mann jedoch bereits seine Bereitschaft bekundet hat, „als Vater Verantwortung zu übernehmen“, würden nach Abschluss der Anerkennung alle Rechte und Pflichten eines leiblichen Vaters, einschließlich Unterhalt, Erbschaft und Umgangsrecht, entstehen.
Die Anwältin Lee fügte hinzu, dass eine strafrechtliche Verfolgung schwierig sei, wenn die Zustimmung zum Zeitpunkt der Embryonenerzeugung vorlag. Eine Möglichkeit auf Schadensersatz bestünde nur, wenn der Ex-Mann vor der Implantation eine klare Ablehnung erklärt hätte. Da es jedoch keine Beweise für eine solche Widerrufsmitteilung gebe, sei die Wahrscheinlichkeit rechtlicher Auseinandersetzungen gering.
Die Anwältin betonte die Notwendigkeit einer Gesetzesreform, um die Situation für die Mutter zu erleichtern, indem die rechtliche Vaterschaft direkt mit der Erzeugung des Embryos verbunden wird.
Lee Si-young, 43, gab im Juli ihre zweite Schwangerschaft bekannt. Die Nachricht war überraschend, da sie sich im Mai scheiden ließ. Die Tatsache, dass der Vater des ungeborenen Kindes ihr Ex-Mann ist und sie die Schwangerschaft ohne dessen Zustimmung durch künstliche Befruchtung erreicht hat, sorgte für Aufsehen. Nach der Geburt am 5. zog Lee in eine Entbindungspflegeeinrichtung, deren Kosten bis zu 50 Millionen Won betragen, was ebenfalls für Schlagzeilen sorgte.
Koreanische Netizens reagierten gemischt. Einige äußerten Verständnis für Lee Si-youngs Situation und die rechtlichen Lücken, während andere die ethische Seite kritisierten. Viele kommentierten, dass die Gesetze überholt seien und dringend reformiert werden müssten, um solche Fälle besser abzudecken.